Wem hilft Rehasport?
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen
mit Einschränkungen im Bewegungsapparat ein.
Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen
abgestimmt und wird Ihnen vom Arzt verordnet. Er findet in Übungsgruppen mit
speziell dafür ausgebildeten Übungsleitern und in einem begrenzten Zeitraum im
Wasser oder im Studio statt. Danach sollen die Übungen in Eigenverantwortung
weiter durchgeführt werden. Wir möchten Sie nachfolgend über
die wichtigsten Punkte informieren.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport
in vollem Umfang!
EEs ist nicht zulässig, dass eine Einrichtung Zuzahlungen, Vorauskasse, Eigenbeteiligungen
u. a. von Ihnen fordert. Eine Mitgliedschaft, für die Inanspruchnahme
von Rehabilitationssport in Gruppen, ist für die Dauer der Verordnung nicht
erforderlich. Sollten Zuzahlungen, Eigenleistungen, Vorauskasse oder
verpflichtende Mitgliedschaften von Ihnen verlangt werden, informieren Sie
bitte den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Saarland e.V. (BRS)
und Ihre Krankenkasse, damit wir uns darum kümmern können. Sie dürfen nur in
Anspruch genommene Rehabilitationssportstunden unterschreiben. Sämtliche
Unterschriften, die im Voraus zu leisten sind, sind unzulässig. Nehmen Sie über
das Angebot hinaus weitere Leistungen der Einrichtung in Anspruch, fallen nur
dafür Beiträge für Sie an.
Legen Sie die genehmigte Rehabilitationssportverordnung und ein beigefügtes
Schreiben Ihrer Krankenkasse der Einrichtung oder dem Übungsleiter vor, damit
wir mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können.
Wie groß ist der Leistungsumfang?
Der Leistungsumfang des Rehabilitationssports beträgt zurzeit 50 Übungseinheiten,
die in einem Zeitraum von 18 Monaten abzuleisten sind, mit dem Ziel, die
eigene Verantwortung für die Gesundheit zu stärken und zum langfristigen und
selbstständigen Bewegungstraining zu motivieren.
Der Rehabilitationssport dient der Krankheitsbewältigung
und ergänzt die ärztliche Behandlung. Deshalb ist eine regelmäßige Teilnahme wichtig! Die Dauer
einer Übungsveranstaltung sollte grundsätzlich 45 Minuten betragen. Die Anzahl
beträgt bis zu zwei Übungseinheiten pro Woche. Reines Gerätetraining ist nicht
Bestandteil des Rehabilitationssports!
Tragen Sie unsere Einrichtung
La Vita Gesundheitszentrum
BS Nummer 335
in die Anbieterzeile des Formulars ein und lassen Sie sich dieses von Ihrer
Krankenkasse genehmigen.
Erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung können Sie mit dem Rehabilitationssport
beginnen.
Warum sollte ein Arzt Rehasport verordnen?
Viele Ärzte wollen ihre Patienten motivieren, sich mehr zu bewegen und suchen
deshalb nach Möglichkeiten, Sport und Training zu verordnen. Die Möglichkeiten
innerhalb des Heilmittelkatalogs sind inhaltlich eingeschränkt und zusätzlich hat
jeder Arzt Angst, seine Heilmittelrichtgröße (Budget) zu überschreiten und damit
in Regress genommen zu werden.
Rehabilitationssport hat jedoch mit dem Heilmittelkatalog nichts zu tun, ist nicht
budgetiert und kann pro Quartal beliebig vielen Patienten verordnet werden.
Sie wünschen eine persönliche
und individuelle Beratung,
auch zu unseren anderen
therapeutischen
Angeboten?
Dann rufen Sie uns an:
06897 68696
Ihre persönliche
Ansprechpartnerin:
Simone Monz